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   VG Augsburg, 12.02.2018 - Au 5 K 17.31376   

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https://dejure.org/2018,4439
VG Augsburg, 12.02.2018 - Au 5 K 17.31376 (https://dejure.org/2018,4439)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.02.2018 - Au 5 K 17.31376 (https://dejure.org/2018,4439)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - Au 5 K 17.31376 (https://dejure.org/2018,4439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60 Abs. 5
    Abschiebungsverbot für einen afghanischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Abschiebungsverbot für einen afghanischen Staatsangehörigen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG Augsburg, 12.02.2018 - Au 5 K 17.31376
    Die Bezeichnung des Zielstaats in der Abschiebungsandrohung erweist sich im Hinblick auf § 59 Abs. 3 Satz 2 AufenthG als rechtswidrig (Vgl. BVerwGE, Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 17/07 - juris) und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VG Augsburg, 12.02.2018 - Au 5 K 17.31376
    Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13A B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197).
  • VGH Bayern, 04.01.2017 - 13a ZB 16.30600

    Hazara sind in Afghanistan keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt

    Auszug aus VG Augsburg, 12.02.2018 - Au 5 K 17.31376
    Zwar ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich davon auszugehen, dass ein spezielles "Vertrautsein" mit den Verhältnissen in Afghanistan in der Regel nicht erforderlich ist und junge alleinstehende Männer auch ohne familiäre Unterstützung in der Lage sind, sich ein kleines Einkommen zu erzielen und damit wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu bestreiten (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 4.1.2017 - 13A ZB 16.30600 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 13a ZB 14.30410

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage

    Auszug aus VG Augsburg, 12.02.2018 - Au 5 K 17.31376
    In der Gesamtschau der ins Verfahren eingeführten aktuellen Erkenntnismittel ist zwar nicht davon auszugehen, dass jeder Rückkehrer generell in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach Afghanistan erleiden müsste (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Afghanistan vom 19.10.2016 S. 4; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.1.2015 - 13A ZB 14.30410 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439

    Asylrecht Afghanistan; Bedrohung durch Kriminelle; extreme Gefahrenlage

    Auszug aus VG Augsburg, 12.02.2018 - Au 5 K 17.31376
    Insbesondere für alleinstehende, junge und arbeitsfähige Männer aus der Bevölkerungsmehrheit ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, besteht in aller Regel die Möglichkeit, sich eine neue Existenz in Afghanistan aufzubauen (stRspr. des BayVGH, vgl. u.a. B.v. 30.7.2015 - 13A ZB 15.30031 - juris Rn. 10; U.v. 15.3.2012 - 13A B 11.30439 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031

    Asylrecht Afghanistan; Bedrohung durch Taliban; bewaffneter Konflikt; erhebliche

    Auszug aus VG Augsburg, 12.02.2018 - Au 5 K 17.31376
    Insbesondere für alleinstehende, junge und arbeitsfähige Männer aus der Bevölkerungsmehrheit ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, besteht in aller Regel die Möglichkeit, sich eine neue Existenz in Afghanistan aufzubauen (stRspr. des BayVGH, vgl. u.a. B.v. 30.7.2015 - 13A ZB 15.30031 - juris Rn. 10; U.v. 15.3.2012 - 13A B 11.30439 - juris Rn. 25).
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